Wir können an dieser Stelle keine allgemeingültige Aussage zur steuerlichen Berücksichtigung der Studienaufwendungen treffen, da gerade im Steuerrecht die abschließende Würdigung von individuellen Abzugsmöglichkeiten einer persönlichen Einzelfallprüfung obliegt.
Grundsätzlich kannst du dein Fernstudium steuerlich absetzen, wenn es sich dabei um Berufsfortbildungskosten handelt. Darin inbegriffen sind unter anderem die Studiengebühren, Fachliteratur oder Arbeitsmittel wie Computer oder Software.
Diese können von dir als Werbungskosten bei „Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit“ angesetzt werden. Solltest du selbstständig oder gewerbetreibend sein, kannst du diese einfach als Betriebsausgaben angeben.
Informiere dich in jedem Fall vor Aufnahme des Fernstudiums bei deinem Steuerberater oder zuständigen Finanzamt, wie du dein Fernstudium steuerlich absetzen kannst, genauer gesagt in welcher Höhe diese Abzüge bei der Ermittlung deines zu versteuerndem Einkommen zu berücksichtigen sind.