Kindergeld bekommt in Deutschland jeder, der sich entweder in einer Berufsausbildung befindet oder kurz vor einer Berufsausbildung und dabei das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Eine Berufsausbildung im kindergeldrechtlichen Sinne liegt vor, wenn der Erwerb eines Abschlusszertifikats angestrebt wird, das in der Berufswelt als Befähigungsnachweis genutzt werden kann. Dabei ist wichtig, dass sich das Kind ernsthaft und nachhaltig auf das Ausbildungsziel vorbereitet.
Soweit die rechtliche Lage, was die Kindergeldfrage grundsätzlich mit "Ja" beantworten kann. Die Entscheidung obliegt aber der Familienkasse.
Als Antragsteller des Kindergeldes benötigst du eine Studienbescheinigung und regelmäßige Leistungsnachweise, die du dir jederzeit im ecodemy Campus herunterladen kannst.
Weitere Informationen zum Kindergeld erhältst du auf dem Portal der Bundesagentur für Arbeit.
Rechtlicher Hinweis
Diese rechtlichen Informationen sind nicht zu verwechseln mit einer rechtlichen Beratung, bei der ein Rechtsanwalt das geltende Recht auf deine spezifischen Umstände anwendet. Wir weisen dich deshalb darauf hin, dass du bei Beratungsbedarf über deine Auslegung dieser Informationen oder über deren Richtigkeit und Vollständigkeit, einen Rechtsanwalt hinzuziehen solltest. Du darfst dich demnach auf diese Aussagen weder als Rechtsberatung stützen, noch als Empfehlung für eine bestimmte Auslegung geltenden Rechts.